Gewissenhaftigkeit bei Ärzten
Donnerstag, 24. September 2009 von Erk
- Quelle: DER SPIEGEL 39/2009
Der beschriebene Fall ist zwar recht speziell, aber nun endlich geklärt. Fraglich ist hingegen, ob dies auch für Patientinnen gilt, die den Arzt wegen anderer Beschwerden in seiner Praxis aufsuchen. Des weiteren ist mir auch noch nicht klar, ob der Arzt seinen Beruf gewissenhaft ausübt, wenn er eine Patientin, die ihn wegen Herzbeschwerden in seiner Praxis aufsucht, auffordert, sich unten herum freizumachen, sich über seinen Schreibtisch zu beugen, "Besorg's mir so richtig, Du Hengst!" zu schreien und sie dann hemmungslos und nach allen Regeln der Kunst durchnimmt. Dies wäre wohl eine Anfrage an das Ärzteblatt Baden-Württemberg wert.



